Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Geschäftsstelle Baukultur Rheinland-Pfalz ist bemüht, die Webseite www.baukultur.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Webseite ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar. Die Zugänglichkeit wurde in einem unabhängigen BITV-Test im April 2020 überprüft.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.
- Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie (Leselevel) nicht vereinbar.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3 - Kontrast Minimum).
- Die Navigation ist teilweise nur mit Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nicht vollständig.
- Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 - Beschriftung).
- Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein
b) Die folgenden Inhalte unserer Webseite fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
- ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
- Datei von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommen Aufgaben erforderlich.
c) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich für einige dieser Videos die geforderte Audiobeschreibung zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen anstelle der Audiobeschreibung Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der Internetseite www.baukultur.rlp.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Geschäftsstelle Baukultur Rheinland-Pfalz
Ministerium der Finanzen
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
baukultur@fm.rlp.de
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei "Feedback und Kontakt" der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung von www.baukultur.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftrageten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 165342
Telefax: 06131 16175342
durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de